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Alles zurück auf Los – EuGH überprüft die Entscheidung EuG T-689/24 zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Das war dann doch zuviel. Die EuG-Entscheidung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs (EuG, Urteil v. 11.2.2026, T-689/24 (Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) wird viel diskutiert und wirft Fragen zu bislang feststehenden Grundsätzen des Vorsteuerabzugs auf.

Nun hat der EuGH die Sache auf dem Tisch. In dem Verfahren C-167/26 RX wird der EuGH die Vereinbarkeit der Entscheidung mit dem Unionsrecht prüfen. Überprüfungsverfahren (sog. „RX“ Fälle) sind ein spezielles Rechtsmittel und werden vom EuGH eingeleitet, um Entscheidungen des EuG (Gericht erster Instanz) zu prüfen, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Einheitlichkeit oder Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt wird. Es bleibt damit spannend.
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Obwohl alle Beiträge nach bestem Wissen verfasst wurden, kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Stand 11.03.2026.










