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11.03.2026

Alles zurück auf Los – EuGH überprüft die Entscheidung EuG T-689/24 zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Das war dann doch zuviel. Die EuG-Entscheidung zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs (EuG, Urteil v. 11.2.2026, T-689/24 (Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) wird viel diskutiert und wirft Fragen zu bislang feststehenden Grundsätzen des Vorsteuerabzugs auf.

Richterhammer vor EU-Flagge als Symbol für die Entscheidung des EuGH zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerrecht.

Nun hat der EuGH die Sache auf dem Tisch. In dem Verfahren C-167/26 RX wird der EuGH die Vereinbarkeit der Entscheidung mit dem Unionsrecht prüfen. Der erste Generalanwalt beim EuGH hat gem. Art. 256 AEUV einen Antrag auf Überprüfung gestellt. Nun muss der EuGH entscheiden, ob er diesen Antrag annimmt und das Urteil inhaltlich prüft.

Überprüfungsverfahren (sog. „RX“ Fälle) sind ein spezielles Rechtsmittel und werden beim EuGH eingeleitet, um Entscheidungen des EuG (Gericht erster Instanz) zu prüfen, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Einheitlichkeit oder Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt wird.

Der EuGH wird nun innerhalb eines Monats entscheiden müssen, ob er die vom Generalanwalt angeregte Überprüfung vornimmt oder nicht (Verfahren nach Art. 62ff. Satzung [des EuGH]). Allen Beteiligten ist zu raten das Verfahren erstmal abzuwarten.

Es bleibt damit spannend.

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Obwohl alle Beiträge nach bestem Wissen verfasst wurden, kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Stand 11.03.2026.

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